Rehasport
Wieder fit und in bestform!
Um den Behandlungserfolg zu stabilisieren oder chronisch Kranken zu helfen, ihren Alltag wieder zu meistern, kann vom Arzt Rehabilitationssport oder kurz Reha-Sport verordnet werden, wobei das Bewegungsprogramm individuell auf die Art und Schwere der Beschwerden abgestimmt wird.
Auch chronisch Kranke und solche, die auf dem Weg sind es zu werden, können sich vom Arzt Reha-Sport verschreiben lassen. Reha-Kurse dürfen nur von lizenzierten Trainern mit einer speziellen Qualifikation und innerhalb eines Vereins angeboten werden. Gesetzliche Krankenkassen, die Rentenversicherung und andere Kostenträger sind nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX dazu verpflichtet, Rehabilitationsmaßnahmen finanziell zu fördern. Ärzte können ihren Patienten budgetneutral Reha-Sport verordnen. Die Kostenträger übernehmen dabei im Regelfall 50 Übungseinheiten in 18 Monaten und 120 Übungseinheiten in 36 Monaten (letzteres nur bei festgelegten bzw. chronischen Erkrankungen).